Ein würdevolles Leben für indische Hunde!                                                                  A dignified life for Indian dogs!
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. Transparenz ist uns als gemeinnütziger eingetragener Verein sehr wichtig, und somit stellen wir die folgenden zehn Informationen leicht auffindbar auf unserer Website zur Verfügung: 1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr     Hund aufs Herz e.V. - Zindagi ki Aasha, Im Weizenborn 12, 55481 Kirchberg, Gründungsjahr 2014 2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation  zur Satzung  unsere Ziele  unsere Arbeit 3. Angaben zur Steuerbegünstigung Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Simmern-Zell StNr. 40/671/05376 mit Bescheid vom 28.04.2015 nach § 60a AO gesondert festgestellt. Wir fördern nach unserer Satzung den Tierschutz, und sind berechtigt, für Spenden, die uns zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen. Mit Freistellungsbescheid des Finanzamtes vom 29.03.2016 für den letzten Veranlagungszeitraum 2014 sind wir nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit, da wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dienen. Der aktuelle Freistellungsbescheid besitzt einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren, der taggenau zu berechnen ist. 4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger      Team 5. Tätigkeitsbericht  Tätigkeitsbericht 2015  Tätigkeitsbericht 2016 6. Personalstruktur      Team 7. Angaben zur Mittelherkunft  Jahresabschluss 2016  Tätigkeitsbericht 2015  Tätigkeitsbericht 2016 8. Angaben zur Mittelverwendung  Jahresabschluss 2016  Tätigkeitsbericht 2015  Tätigkeitsbericht 2016 9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z.B. Partnergesellschaften     Lion Engineering Consultants (LEC), Bhopal/Indien 10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets  ausmachen       Einzelspenden von über 10 Prozent der gesamten Jahreseinnahmen gab es nicht. Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Die Jahresrechnung wird namentlich durch einen Entscheidungsträger unserer Organisation abgezeichnet. Bei Prüfung unseres Jahresberichts wird die Einhaltung dieser Verpflichtung von unserem internen Prüforgan (Kassenprüfer) kontrolliert.
Transparenz Transparency
SPENDEN / DONATE